Volksabstimmungen vom 25. September 2005


Personenfreizügigkeit JA

Chancen packen

Jeder dritte Franken, jeder dritte Arbeitsplatz hängt am Handel mit der EU.

 

Klug verhandelt, viel erreicht

Massgeschneidert für die Schweiz, schrittweise und kontrolliert.

 

Nicht aufs Spiel setzen

Ein Nein gefährdet Arbeits­plätze und treibt Preise in die Höhe.

Der Bundesrat empfiehlt geschlossen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Staaten klar zur Annahme - ebenso die Verstärkung der flankierenden Massnahmen.

Flankierende Massnahmen gegen Lohndumping!

Nicht nur lange Übergangsfristen, sondern auch ein ausgebautes System von flankierenden Massnahmen schützen den Schweizer Arbeitsmarkt. Die bereits seit Juni 2004 in Kraft gesetzten Massnahmen werden nochmals verschärft. Die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen dürfen nicht missbräuchlich unterboten werden und gelten auch für ausländische Firmen. Bei Verfehlungen können ausländische Firmen bis zu fünf Jahre vom Schweizer Markt ausgeschlossen werden und müssen Bussen bis zu einer Million Franken bezahlen. Die Kontrollen durch kantonale Arbeitsmarkt-inspektoren und die scharfen Sanktionen verhindern ein Lohn- und Sozialdumping.

Zuwandern darf nur, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat!

Der freie Personenverkehr mit den EU-Ostländern erfolgt bis 2014 schrittweise und kontrolliert. Das hat die Schweiz gut ausgehandelt! Zudem kann nur rekrutiert werden, wenn im Inland keine entsprechenden Arbeitskräfte zu finden sind. Arbeitslose können sich nicht frei niederlassen. Einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat nur, wer mindestens während 12 Monaten in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat.

Die EU ist unser wichtigster Kunde!

Jeden dritten Franken verdient unser Land im Handel mit der EU. Diese ist somit unser wichtigster Handelspartner. Über 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in diese Länder! Das heisst, dass jeder dritte Franken im Handel mit der EU erwirtschaftet wird. Oder noch wichtiger:

Jeder 3. Arbeitsplatz ist von der EU abhängig!

Durch die Erweiterung wird unser Exportmarkt noch grösser, wodurch unser Land noch mehr profitiert.

Ausländische Arbeitskräfte sichern Schweizer AHV!

Das zusätzliche Wirtschaftswachstum kommt allen Sozialwerken zu Gute. Heute bezahlen ausländische Versicherte bereits 25 Prozent der AHV-Beiträge, während sie lediglich 15 Prozent der einbezahlten Renten beziehen!

Steigende Exporte erhalten!

Die mittelosteuropäischen Länder haben zweimal so hohe Wachstumsraten wie die alten EU-Staaten und dreimal so hohe wie die Schweiz. Die steigenden Exporte in diese stark wachsenden Länder sichern bereits heute viele Arbeitsplätze bei uns. Von der EU-Erweiterung profitiert die Schweizer Volkswirtschaft jährlich um bis zu zwei Milliarden Franken.

Vom erweiterten Arbeitsmarkt profitieren!

Trotz Arbeitslosigkeit können in der Schweiz zahlreiche Arbeitsplätze nicht besetzt werden. Dies gilt besonders in Branchen wie Land- und Bauwirtschaft, Gastronomie, Gesundheitswesen, aber auch Telekommunikation. Dank den Bilateralen können Schweizer Firmen gezielt geeignete Arbeitskräfte auch in den neuen EU-Staaten rekrutieren. Und Schweizer Angestellte können leichter für den Aufbau einer Filiale in den neuen Wachstumsmärkten entsandt werden. Das stärkt den Werkplatz Schweiz zusätzlich.

Vorteile für die Jugend und Bildung!

Die Bilateralen vereinfachen das Sammeln von wertvollen Erfahrungen im Ausland, was unsere Wirtschaft wiederum bereichert. Innerhalb der EU werden unsere Berufsausweise grundsätzlich anerkannt. Zudem wird der Raum erweitert für Aus- und Weiterbildungen. Dadurch können auch unsere Studierenden vom Wissensplatz Europa profitieren!

Der Ärger mit der EU würde bei einem Nein gross und teuer!

Wir entscheiden auch über den bilateralen Weg insgesamt. Ein Nein würde die neuen EU-Bürger diskriminieren. Die EU könnte uns alle bisherigen Verträge künden. Wir brauchen optimale Rahmenbedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze! Wir festigen unsere guten Handelsbeziehungen zu unserem wichtigsten Kunden mit der Ausweitung der bilateralen Abkommen.

Die klare Mehrheit der Schweizer will den bilateralen Weg!

Die Stimmberechtigten haben im Mai 2000 die ersten bilateralen Abkommen deutlich mit über 67 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Zum bilateralen Weg gibt es somit in absehbarer Zukunft keine realistische Alternative.


Kantonale Abstimmungen

Ja zum Zubringer Rontal

  • Für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Kantons.
  • Für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.
  • Für die Entlastung des Lebensraums Rontal vom Durchgangsverkehr.
  • Für eine reife Verkehrslösung, bei der sich öffentlicher und privater Verkehr sinnvoll ergänzen.
  • Für ein gemeinsames Infrastrukturprojekt von Bund und Kanton Luzern.

Nein zur Stipendieninitiative - Bildung für alle

Eine Initiative der Juso verlangt den Ausbau des Stipendienwesens. "Stipendien können nicht den Zweck der Existenzsicherung haben!", sagt Jakob Lütolf (CVP, Wauwil). "Die Initiative schiesst weit über die finanziellen Möglichkeiten des Kantons Luzern hinaus - die Ausgaben für Stipendien müssten von heute rund 12 Millionen Franken auf gut 23 Millionen erhöht werden!" Lesen Sie mehr in der Kolumne vom Kobi Lütolf. Der Grosse Rat lehnt die Initiative mit 83 zu 21 Stimmen ab.

 

Abstimmungsparolen vom 25. September 2005

Eidgenössisch:

Ja Ausdehnung des Personenfreizügigkeits-Abkommens
 

Kantonal:

Ja zum Zubringer Rontal
Nein   zur Stipendien-Initiative